Ordnungsbehördliche Verordnung zur Gefahrenabwehr
19.01.2018 14:20:01
Aufgrund der erheblichen Gefahren für Leib und Leben in Folge des Sturmereignisses Frederike am 18.01.2018 wird das Betreten des Waldes zwecks der Erholung untersagt. Der Anordnung ist zwingend Folge zu leisten und tritt ab sofort in Kraft!!
Gültig bis zum 31.01.2018 23:59 Uhr
Wird verlängert bis einschl. 28.02.2018
Betroffene Regionen: Landkreis/Stadt: Kreis Lippe
Weitere Informationen: regionale Forstämter
Herausgegeben von: Kreis Lippe, Feuerschutz und Rettungsleitstelle
Liebe Wanderfreunde,
der TWV bedauert außerordentlich, dass auch im Februar einige geplante Wanderungen abgesagt werden müssen. Aber wir müssen uns an die ordnungsbehördliche Verordnung zur Gefahrenabwehr halten. Wir hoffen, dass wir im März wieder das volle Wanderprogramm anbieten können. Das geänderte Wanderprogramm, unter Beachtung des Waldbetretungsverbotes, befindet sich unter Termine.